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Apothekenpflichtige Arzneimittel E-Mail
Ist ein Medikament 'apothekenpflichtig', so bedeutet dies, dass dies Produkt nur in einer Apotheke verkauft werden darf. Der Grund dafür ist, dass diese Medikamente einer fachkundigen Beratung durch Apothekenpersonal bedürfen. Ein Rezept ist allerdings nur dann erforderlich, wenn das gewünschte Arzneimittel auch verschreibungs- bzw. rezeptpflichtig ist. Übrigens: Apothekenpflichtige Arzneimittel erkennt man daran, dass sie auf der Packung oder in Arzneimittelverzeichnissen mit einem 'Ap.' gekennzeichnet sind.

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