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'UVP' steht für 'Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers'.
In Verbindung zu Medikamenten sollte besser von "einem Abgabepreis gegenüber Krankenkassen nach Lauer Taxe" gesprochen werden, da es häufig eine Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers gegenüber dem Kunden nicht gibt, sondern nur einen Preis der gegenüber der Krankenkasse abgerechnet wird, sollte das rezeptreie Medikament doch von der Krankenkasse übernommen werden (der sogenannten Lauer-Taxe). Hierzu finden Sie folgende aktuelle Informationen:
Erste Abmahnungen wegen UVP
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