Apotheken Glossar
Apothekenpflichtige Arznei:
Rezeptpflichtige und andere Medikamente,
die nur in der Apotheke verkauft werden durfen.
Arzneimittel:
Auch bekannte unter den Synonymen Arznei, Medikament, Heilmittel, Präparat,
Pharmakon, Droge, Therapeutikum, Medizin, Mittel sind Stoffe, die
durch Anwendung am Menschen
Krankheiten oder krankhafte Beschwerden erkennen, verhüten, lindern
oder heilen helfen.
Blut- (Serum-) Spiegel:
Wirkstoffkonzentration im Blut.
Darreichungsform:
Damit der Wirkstoff überhaupt angewendet werden
kann, muss der Wirkstoff in einer bestimmten Form aufbereitet werden. Die
Arzneiform dient dazu die
Substanz in gewünschter Menge an den richtigen Ort zu bringen.
Beispiele fur Darreichungsformen: Tabletten, Dragees, Kapseln,
Ampullen, Losungen, Tropfen,
Zapfchen, Salben etc. Je nach Darreichungsform entwickeln Wirkstoffe unterschiedlich ihre Wirkung.
Depot-Arzneimittel:
Bei Depot-Arzneimitteln erfolgt die Wirkstoffabgabe
verlangsamt über einen längeren Zeitraum. Das ist beispielsweise
möglich, wenn
ein Arzneistoff ummantelt wird.
Dosierung:
Mengenangabe, die festlegt, wie viele Tropfen, Tabletten,
Dragees etc. man auf einmal beziehungsweise innerhalb von 24
Stunden einnehmen darf.
Fertigarzneimittel:
Medikamente, die im voraus hergestellt und
in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Verpackung
in den Verkehr gebracht werden.
Gegenanzeige:
Bedingung, unter der ein Medikament nicht, eingeschränkt
oder nur nach Absprache mit dem Arzt angewendet werden darf.
Beispiele hierfür sind die
Unverträglichkeit einer bestimmten Substanz, Schwangerschaft,
hohes Alter, geringes Alter.
Generika:
Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen
Original-Präparat gleichen (Nachahmerprodukt). Sie dürfen erst
dann in den Handel
gebracht werden, wenn die Patentzeit des Original-Medikaments
abgelaufen ist. In der Regel können sie billiger angeboten werden,
weil der Nachahmer keine
Forschungs- und Entwicklungskosten aufzuwenden hatte. Vor Markteinfuhrung
werden sie auf Gleichwertigkeit mit dem Original geprüft.
Gift:
Ob ein Medikament ein Gift ist, hängt auch von seiner Dosis
ab. Jede Substanz kann ab einer bestimmten Menge auch eine schädigende
Wirkung haben. (siehe
auch: Therapeutische Breite)
Hilfsstoffe:
Bestandteile einer Arznei, die zwar nicht wirksam
sind, aber zur Herstellung des Praparates benotigt werden. Sie
gewahrleisten, dass der
Korper den Wirkstoff optimal verarbeiten kann und dass das Medikament
die vom Hersteller angegebene Zeit lang haltbar und lagerfahig
ist.
Indikation:
Ein Anwendungsgebiet oder Verwendungszweck. Beispiel:
Bluthochdruck ist eine von verschiedenen Indikationen fur die
Anwendung eines
Betablockers. Oder: Bei Bluthochdruck kann ein Betablocker indiziert
sein.
Klinische Prufung:
Die Untersuchung des Wirkstoffs am Menschen
heißt klinische Prufung und besteht aus drei Phasen,
Phase I Die Wirksubstanz wird an gesunden, freiwillig zur Verfugung
stehenden Menschen erprobt.
Phase II Die Wirksubstanz wird an einer kleinen Gruppe Kranker,
die sich freiwillig zur Verfugung stellen, erprobt.
Phase III - Die Wirksubstanz wird an einer großen Gruppe Kanker
getestet, um die notige statistische Absicherung der bisherigen
Ergebnisse zu
ermoglichen.
Kombinationspraparat:
Arzneimittel mit zwei oder noch mehr Wirkstoffen.
Kontraindikation:
Ein nicht geeignetes Anwendungsgebiet oder
ein ungeeigneter Verwendungszweck. Beispiel: Niedriger Blutdruck
ist eine Kontaindikationen
fur einen Betablocker. Oder: Bei niedrigem Blutdruck ist ein
Betablocker kontraindiziert.
Mono-Praparat:
Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff
.
Naturheilmittel:
Aus der Natur gewonnene Medikamente, was nichts
uber ihre Wirksamkeit oder Gefährlichkeit aussagt. Auch Naturheilmittel
bestehen aus
chemischen Wirkstoffen, ebenso wie synthetisch hergestellte Arzneien.
Nebenwirkung:
Schädliche und unbeabsichtigte Reaktion, die durch
die ubliche Dosierung eines Medikaments bei der Vorbeugung, Diagnose
oder Behandlung
einer Krankheit ausgelost wird. Zu den haufigsten Nebenwirkungen
gehoren: allgemeines Unwohlsein, Schwindel, Kopfschmerzen, Müdigkeit,
Magen- und
Darmverstimmungen, Herzklopfen, Depressionsgefuhl und Hautrotungen.
Placebo-Praparat:
Arzneiform ohne arzneilich wirksame Bestandteile
(Scheinpraparat).
Rezeptpflichtige Arznei:
Streng kontrollierte Medikamente, die
vom Arzt verschrieben werden mussen und nur in der Apotheke erhaltlich
sind.
Rezepturarzneimittel:
Medikamente, die auf Verordnung eines Arztes
in der Apotheke hergestellt werden. Auf Rezeptur zubereitete
Mittel spielen nur noch
eine untergeordnete Rolle, am haufigsten werden sie noch von
Hautarzten verschrieben.
Therapeutische Breite:
Bereich, in dem die Konzentration eines
Arzneimittels im Korper groß genug ist, um die gewunschte therapeutische
Wirkung zu
ermoglichen, jedoch noch nicht so hoch, dass schon Nebenwirkungen
auftreten.
Therapeutische Systeme:
Moderne Darreichungsform, die einen Arzneistoff
in vorausbestimmter Menge uber einen festgelegten Zeitraum an
einem bestimmten Ort
abgibt. Beispiel fur ein Therapeutisches System: Medikamenten-Pflaster
Wirksamkeit eines Medikaments:
Die Summe der erwünschten Wirkungen
im Hinblick auf ein bestimmtes Behandlungsziel.
Wirkstoff:
Arzneilich wirksamer Teil des Arzneimittels. Der Wirkstoff
muss fur die Einnahme erst zubereitet werden und kann nicht isoliert
eingenommen werden. |
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Versandapotheken:
Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland ausschließlich
Apotheken erlaubt, die grundsätzlich in rechtlicher Hinsicht alle Voraussetzungen
einer Apotheke ohne Versandhandel erfüllen mussen. Das heißt im
Prinzip ist jede Versandapotheke auch gleichzeitig eine herkömmliche Apotheke.
Daruberhinaus muss bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis auf
Zulassung zum Versandhandel gestellt werden. Diese wird in der Regel erteilt,
wenn der Versandhandel in Hinblick auf die Räumlichkeiten der Apotheke
keine Einschränkung des Apothekenbetriebes vermuten läßt. Die
Apotheke muß also genug Platz für den Versandhandel haben. Die am
Versandhandel mit Arzneimitteln teilnehmende Apotheke unterliegt allen in Deutschland
geltenden gesetzlichen Einschränkung hinsichtlich Sozialgesetzgebung,
Apothekenrecht und Heilmittelwerberecht. Im Europäischen Ausland liegende
Apotheken unterliegen dagegen nicht den in Deutschland geltenden Sozialgesetzen
(SGB V). Auch die Einhaltung von werberechtlichen Beschränkungen können
im Europäischen Ausland häufig nicht ausreichend eingeklagt werden.
Aus grundsätzlichen Erwägungen war der Versandhandel von Arzneimitteln
in Deutschland bis 2003 ausdrucklich untersagt. Das Verbot wurde erst Ende
der 1990er Jahre in das Apothekengesetz aufgenommen. Eine Klage von Apotheken
im Europäischen Ausland wurde Ende 2003 zum Anlass genommen, den Versandhandel
mit Arzneimitteln in Deutschland fur Apotheken ab 1. Januar 2004 freizugeben.
Zwar stellte der Europaische Gerichtshof kurz darauf fest, dass eine Einschränkung
des Versandhandels zumindest von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in
einem Mitgliedstaat der EU rechtens sei, was jedoch die generelle Aufhebung
des Versandhandelverbotes fur Arzneimttel in Deutschland nicht weiter beeinflusste.
In neuerer Zeit wird der Arzneimittelversand aus dem außereuropaischen
Ausland kritisch hinterfragt. Die Sicherstellung von in Deutschland und Europa
geltenden Standards ist beim Internetversand unter Umstanden nicht gewährleistet.
Inwiefern geltendes Deutsches Arzneimittel- und Apothekenrecht auch auf Europäische
Versender übertragbar ist, wird künftig vor dem Europaischen Gerichtshof
zu entscheiden sein.
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online zu bestellen, eine andere ist die Deutsche Internet Apotheke als Versandapotheke im
Internet zu nutzen.
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Tschechien bringt Vorteile beim Preisvergleich der Online Versandapotheken
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Apotheke von Medikamenten und der Online Apotheke.
Der Versandhandel mit Medikamenten und Medizin ist in Deutschland Apotheke
erlaubt, die in rechtlicher Hinsicht alle Voraussetzungen einer Apotheke ohne
Versandhandel erfüllen mussen. Das heißt im Prinzip ist jede Internet
Apotheke auch gleichzeitig eine herkömmliche Apotheke. Daruberhinaus
muss bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis auf Zulassung zum
Versandhandel einer Online Apotheke gestellt werden. Wenn der Versandhandel
in Hinblick auf die Räumlichkeiten der Apotheke keine Einschränkung
des Apothekenbetriebes vermuten läßt ist dieses möglich. Die Online
Apotheke muß also genug Platz für den Versandhandel haben.
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