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Willkommen auf ApothekenVergleich.com!

In einer Online Apotheke Medikamente und Arzneimittel zu bestellen ist zu Zeit ein populäres Thema. Viele Versandapotheken Anbieter tummeln sich inzwischen auf dem Online Apotheken Markt. Hier ist für Sie als Apotheken Kunde eine Übersicht hilfreich, die Ihnen alle Angebote und Dienstleistungen solcher Apotheken aufbereitet und die Leistungen miteinander vergleicht. ApothekenVergleich.com ist das unabhängige Vergleichsportal, dass Sie auf Ihren Weg zu Ihrer optimalen Online Apotheke begleitet, denn so können Sie am besten Geld sparen (und billig Medikamente bestellen) und so von den weiteren Vorteilen einer Online Apotheken Bestellung profitieren.

Ihre Redaktion von ApothekenVergleich.com!

Apotheken Glossar
Apotheken Glossar

Apothekenpflichtige Arznei:

Rezeptpflichtige und andere Medikamente, die nur in der Apotheke verkauft werden durfen.

Arzneimittel:
Auch bekannte unter den Synonymen Arznei, Medikament, Heilmittel, Präparat, Pharmakon, Droge, Therapeutikum, Medizin, Mittel sind Stoffe, die durch Anwendung am Menschen Krankheiten oder krankhafte Beschwerden erkennen, verhüten, lindern oder heilen helfen.

Blut- (Serum-) Spiegel:
Wirkstoffkonzentration im Blut.

Darreichungsform:
Damit der Wirkstoff überhaupt angewendet werden kann, muss der Wirkstoff in einer bestimmten Form aufbereitet werden. Die Arzneiform dient dazu die Substanz in gewünschter Menge an den richtigen Ort zu bringen. Beispiele fur Darreichungsformen: Tabletten, Dragees, Kapseln, Ampullen, Losungen, Tropfen, Zapfchen, Salben etc. Je nach Darreichungsform entwickeln Wirkstoffe unterschiedlich ihre Wirkung.

Depot-Arzneimittel:
Bei Depot-Arzneimitteln erfolgt die Wirkstoffabgabe verlangsamt über einen längeren Zeitraum. Das ist beispielsweise möglich, wenn ein Arzneistoff ummantelt wird.

Dosierung:
Mengenangabe, die festlegt, wie viele Tropfen, Tabletten, Dragees etc. man auf einmal beziehungsweise innerhalb von 24 Stunden einnehmen darf.

Fertigarzneimittel:
Medikamente, die im voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Verpackung in den Verkehr gebracht werden.

Gegenanzeige:
Bedingung, unter der ein Medikament nicht, eingeschränkt oder nur nach Absprache mit dem Arzt angewendet werden darf. Beispiele hierfür sind die Unverträglichkeit einer bestimmten Substanz, Schwangerschaft, hohes Alter, geringes Alter.

Generika:
Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen Original-Präparat gleichen (Nachahmerprodukt). Sie dürfen erst dann in den Handel gebracht werden, wenn die Patentzeit des Original-Medikaments abgelaufen ist. In der Regel können sie billiger angeboten werden, weil der Nachahmer keine Forschungs- und Entwicklungskosten aufzuwenden hatte. Vor Markteinfuhrung werden sie auf Gleichwertigkeit mit dem Original geprüft.

Gift:
Ob ein Medikament ein Gift ist, hängt auch von seiner Dosis ab. Jede Substanz kann ab einer bestimmten Menge auch eine schädigende Wirkung haben. (siehe auch: Therapeutische Breite)

Hilfsstoffe:
Bestandteile einer Arznei, die zwar nicht wirksam sind, aber zur Herstellung des Praparates benotigt werden. Sie gewahrleisten, dass der Korper den Wirkstoff optimal verarbeiten kann und dass das Medikament die vom Hersteller angegebene Zeit lang haltbar und lagerfahig ist.

Indikation:

Ein Anwendungsgebiet oder Verwendungszweck. Beispiel: Bluthochdruck ist eine von verschiedenen Indikationen fur die Anwendung eines Betablockers. Oder: Bei Bluthochdruck kann ein Betablocker indiziert sein.

Klinische Prufung:
Die Untersuchung des Wirkstoffs am Menschen heißt klinische Prufung und besteht aus drei Phasen,
Phase I – Die Wirksubstanz wird an gesunden, freiwillig zur Verfugung stehenden Menschen erprobt.
Phase II – Die Wirksubstanz wird an einer kleinen Gruppe Kranker, die sich freiwillig zur Verfugung stellen, erprobt.
Phase III - Die Wirksubstanz wird an einer großen Gruppe Kanker getestet, um die notige statistische Absicherung der bisherigen Ergebnisse zu ermoglichen.

Kombinationspraparat:
Arzneimittel mit zwei oder noch mehr Wirkstoffen.

Kontraindikation:
Ein nicht geeignetes Anwendungsgebiet oder ein ungeeigneter Verwendungszweck. Beispiel: Niedriger Blutdruck ist eine Kontaindikationen fur einen Betablocker. Oder: Bei niedrigem Blutdruck ist ein Betablocker kontraindiziert.

Mono-Praparat:
Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff
.
Naturheilmittel:
Aus der Natur gewonnene Medikamente, was nichts uber ihre Wirksamkeit oder Gefährlichkeit aussagt. Auch Naturheilmittel bestehen aus chemischen Wirkstoffen, ebenso wie synthetisch hergestellte Arzneien.

Nebenwirkung:
Schädliche und unbeabsichtigte Reaktion, die durch die ubliche Dosierung eines Medikaments bei der Vorbeugung, Diagnose oder Behandlung einer Krankheit ausgelost wird. Zu den haufigsten Nebenwirkungen gehoren: allgemeines Unwohlsein, Schwindel, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Magen- und
Darmverstimmungen, Herzklopfen, Depressionsgefuhl und Hautrotungen.

Placebo-Praparat:
Arzneiform ohne arzneilich wirksame Bestandteile (Scheinpraparat).

Rezeptpflichtige Arznei:
Streng kontrollierte Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden mussen und nur in der Apotheke erhaltlich sind.

Rezepturarzneimittel:
Medikamente, die auf Verordnung eines Arztes in der Apotheke hergestellt werden. Auf Rezeptur zubereitete Mittel spielen nur noch eine untergeordnete Rolle, am haufigsten werden sie noch von Hautarzten verschrieben.

Therapeutische Breite:
Bereich, in dem die Konzentration eines Arzneimittels im Korper groß genug ist, um die gewunschte therapeutische Wirkung zu ermoglichen, jedoch noch nicht so hoch, dass schon Nebenwirkungen auftreten.

Therapeutische Systeme:
Moderne Darreichungsform, die einen Arzneistoff in vorausbestimmter Menge uber einen festgelegten Zeitraum an einem bestimmten Ort abgibt. Beispiel fur ein Therapeutisches System: Medikamenten-Pflaster

Wirksamkeit eines Medikaments:
Die Summe der erwünschten Wirkungen im Hinblick auf ein bestimmtes Behandlungsziel.

Wirkstoff:
Arzneilich wirksamer Teil des Arzneimittels. Der Wirkstoff muss fur die Einnahme erst zubereitet werden und kann nicht isoliert eingenommen werden.
Versandapotheken
Versandapotheken:

Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland ausschließlich Apotheken erlaubt, die grundsätzlich in rechtlicher Hinsicht alle Voraussetzungen einer Apotheke ohne Versandhandel erfüllen mussen. Das heißt im Prinzip ist jede Versandapotheke auch gleichzeitig eine herkömmliche Apotheke. Daruberhinaus muss bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis auf Zulassung zum Versandhandel gestellt werden. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Versandhandel in Hinblick auf die Räumlichkeiten der Apotheke keine Einschränkung des Apothekenbetriebes vermuten läßt. Die Apotheke muß also genug Platz für den Versandhandel haben. Die am Versandhandel mit Arzneimitteln teilnehmende Apotheke unterliegt allen in Deutschland geltenden gesetzlichen Einschränkung hinsichtlich Sozialgesetzgebung, Apothekenrecht und Heilmittelwerberecht. Im Europäischen Ausland liegende Apotheken unterliegen dagegen nicht den in Deutschland geltenden Sozialgesetzen (SGB V). Auch die Einhaltung von werberechtlichen Beschränkungen können im Europäischen Ausland häufig nicht ausreichend eingeklagt werden. Aus grundsätzlichen Erwägungen war der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland bis 2003 ausdrucklich untersagt. Das Verbot wurde erst Ende der 1990er Jahre in das Apothekengesetz aufgenommen. Eine Klage von Apotheken im Europäischen Ausland wurde Ende 2003 zum Anlass genommen, den Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland fur Apotheken ab 1. Januar 2004 freizugeben. Zwar stellte der Europaische Gerichtshof kurz darauf fest, dass eine Einschränkung des Versandhandels zumindest von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einem Mitgliedstaat der EU rechtens sei, was jedoch die generelle Aufhebung des Versandhandelverbotes fur Arzneimttel in Deutschland nicht weiter beeinflusste. In neuerer Zeit wird der Arzneimittelversand aus dem außereuropaischen Ausland kritisch hinterfragt. Die Sicherstellung von in Deutschland und Europa geltenden Standards ist beim Internetversand unter Umstanden nicht gewährleistet. Inwiefern geltendes Deutsches Arzneimittel- und Apothekenrecht auch auf Europäische Versender übertragbar ist, wird künftig vor dem Europaischen Gerichtshof zu entscheiden sein.

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Der Vergleich von Apotheken macht Sinn da ein Online Apotheke Preisvergleich und der Preisvergleich von Online Apotheken das Medikament zu bestellen billiger und günstiger macht. Online Apotheken Holland oder Niederlande oder einer Auslands Apotheke wie Tschechien ist nur eine Möglichkeit billige Medikamente online zu bestellen, eine andere ist die Deutsche Internet Apotheke als Versandapotheke im Internet zu nutzen.

Online Apotheken im Vergleich wie zum Beispiel die VfG Versandapotheke aus Tschechien bringt Vorteile beim Preisvergleich der Online Versandapotheken (Apotheke Versand). Daneben git es viele Online Apotheken aus Deutschland wie Bernie24, Apotheke.de oder Medpex oder die Apotheke Shop Apotheke. Daneben machen Online Apotheken wie docmorris (Doc Morris) ständig Schlagzeilen. Der Vergleich von Medizin und Arzneimittel und das Prozedere Medikamente online bestellen ist einfach. Auch eine Apotheken Lieferung aus der Schweiz ist eine Option Medikamente zu vergleichen in Online Apotheken. Es gibt bereits viele Online-Apotheken in Deutschland und ständig werden es mehr. Behalten Sie den Überblick bei Ihrer Medikamentenbestellung. Der ultimative Online Versand Apotheken Preisvergleich im Online Versandapotheken Vergleich der Versandapotheke aus Deutschland. Verglichen wird Rezeptgebühr, Versandkosten und Service von Internetapotheken. Das macht Ihre Apothekenbestellung in der Versand Apotheke billig. Das macht gesund: Vergleich von Internet Apotheken online, Kosten jeder Medizin Apotheke überprüfen, Vergleich Online Apotheke von Medikamenten und der Online Apotheke.

Der Versandhandel mit Medikamenten und Medizin ist in Deutschland Apotheke erlaubt, die in rechtlicher Hinsicht alle Voraussetzungen einer Apotheke ohne Versandhandel erfüllen mussen. Das heißt im Prinzip ist jede Internet Apotheke auch gleichzeitig eine herkömmliche Apotheke. Daruberhinaus muss bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis auf Zulassung zum Versandhandel einer Online Apotheke gestellt werden. Wenn der Versandhandel in Hinblick auf die Räumlichkeiten der Apotheke keine Einschränkung des Apothekenbetriebes vermuten läßt ist dieses möglich. Die Online Apotheke muß also genug Platz für den Versandhandel haben.

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