Bei der Rezeptgebühr handelt es sich um eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des
Arzneimittelabgabepreises, die ein bei einer gesetzlichen Krankenkasse
versicherter Patient für Arzneimittel zahlen muss, die von der Apotheke zu
Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ausgegeben werden. Daraufhin leitet die
Apotheke die vom Kunden gezahlte Rezeptgebühr an die jeweilige Krankenkasse
weiter.
Die Höhe der zu zahlenden Praxisgebühr beträgt mindestens 5,-, aber maximal
10,- Euro.
In speziellen Fällen können sich Menschen von der Rezeptgebühr befreien
lassen (z.B. chronisch Erkrankte und bestimmte Härtefälle).
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