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Rezeptgebühr Medikament Drucken E-Mail
Bei der Rezeptgebühr handelt es sich um eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Arzneimittelabgabepreises, die ein bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherter Patient für Arzneimittel zahlen muss, die von der Apotheke zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ausgegeben werden. Daraufhin leitet die Apotheke die vom Kunden gezahlte Rezeptgebühr an die jeweilige Krankenkasse weiter. Die Höhe der zu zahlenden Praxisgebühr beträgt mindestens 5,-, aber maximal 10,- Euro. In speziellen Fällen können sich Menschen von der Rezeptgebühr befreien lassen (z.B. chronisch Erkrankte und bestimmte Härtefälle).

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