Im Arzneimittelbereich bezeichnet die Indikation das jeweilige
Anwendungsgebiet, auch als 'Heilanzeige' bezeichnet. Ist ein Mensch
erkrankt, so wird durch die Indikation der Grund bzw. der Anlass für die
Anwendung einer bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme
beschrieben ? die Indikation rechtfertigt und begründet also die
Durchführung der jeweiligen medizinischen Maßnahme.
Es wird unterschieden zwischen lebensnotwendigen, sog. 'absoluten'
Indikationen und 'relativen' Indikationen, bei der auch diverse andere
Möglichkeiten angewendet werden könnten.
|