Startseite
Online Apotheken
Gegenanzeige (Kontraindikation) Drucken E-Mail
Als Gegenanzeige bzw. Kontraindikation bezeichnet man bestimmte Umstände (z.B. Schwangerschaft, ein bestimmtes Alter, eine Erkältung, chronische Erkrankungen, Unverträglichkeit gegen bestimmte Stoffe etc.) unter denen ein bestimmtes Arzneimittel nur beschränkt oder gar nicht eingenommen werden sollte. Gründe dafür könnten beispielsweise sein, dass es zu negativen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten kommen könnte, Arzneimittel zu schwach oder zu stark wirken könnten, dass es zu Magenproblemen und Schädigungen bei Ungeborenen im Mutterleib kommen könnte etc.

Apotheke
Apothekenpflichtige Arzneimittel
Arzneimittel
Blutspiegel (Serumspiegel)
Darreichungsform
Depot-Arzneimittel
Dosierung
Gegenanzeige (Kontraindikation)
Generika
Hausapotheke
Hilfsstoffe
Homöopathie
Indikation
Klinische Prüfung
Kombinationspräparat
Kontraindikation
Kühlpflichtige Arzneimittel
Mono Präparat
Naturheilmittel
Nebenwirkung
Placebo-Präparat
Rabatt
Reiseapotheke
Rezept
Rezeptfreie Arzneimittel
Rezeptgebühr
Rezeptpflichtige Arzneimittel
Rezepturarzneimittel
Rote Liste
Therapeutische Breite
Therapeutische Systeme
UVP Medikament
Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Wechselwirkung
Wirkstoff
< zurück   weiter >
Der unabhängige Test Vergleich von Versandapotheke und Internetapotheke. Preiswerte Medikamente aus der Discount Apotheke.

© 2005 - 2007 Apotheken Vergleich
Der kompetente Online Apotheken Vergleich von Versandapotheken.
http://www.apotheken-vergleich.com
Sitemap Impressum