Als Apotheke bezeichnet man einen gewerblichen Betrieb, der aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen für die ordnungsgemäße Medikamentenversorgung der Bevölkerung zuständig ist. Diese Einrichtung darf in Deutschland nur von einem staatlich geprüften Apotheker mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium geführt werden, da eine Apotheke auch für eine sachgerechte Kundenberatung zu sorgen hat. Übrigens: Der Begriff 'Apotheke' stammt ursprünglich aus dem Griechischen und bedeutet eigentlich 'Abstellraum'. Die heutige Bedeutung erhielt der Begriff dadurch, dass man in mittelalterlichen Klöstern in eben diesen Abstellräumen die Heilkräuter aufbewahrte.
In einer Apotheke werden Arzneimittel aber nicht nur verkauft, sondern auch hergestellt, wenn auch nur in geringem Umfang. Das Apothekenwesen ist in Deutschland durch die sog. 'Apothekenbetriebsordnung' (9.02.1987), dem
Sozialgesetzbuch sowie dem Arzneimittelgesetz gesetzlich geregelt.
Da das sog. 'Versandverbot' für Apotheken am 1. Januar 2004 aufgehoben wurde, gibt es nun auch zahlreiche Versand- und Internetapotheken. Vorteilhaft für den Wettbewerb ist besonders, dass die Preisbindung für freiverkäufliche Arzneimittel ebenfalls vor kurzem aufgehoben wurde (Januar 2004). Momentan gibt es in Deutschland übrigens über 21.000 Apotheken.
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